Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inhaltsverzeichnis:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Sachliche Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Haftung

2. Abschnitt: Dienststelle für Landesabgaben

Bezeichnung und Aufgaben

(entfällt)

Organisation

3. Abschnitt: Besondere Bestimmungen

Übergang des Steuergegenstandes

Abgaben in gleichbleibender Höhe

4. Abschnitt: Strafbestimmungen

Strafverfolgung

Zuständigkeitsbestimmung bei Verletzungen der Geheimhaltungspflicht

Abgabenhinterziehung

Fahrlässige Abgabenverkürzung

Abgabenordungswidrigkeiten

Geldstrafen

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Verweisungen

Eigener Wirkungsbereich

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Dieses Gesetz ist in Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben anzuwenden, soweit

a) nicht Abgabenvorschriften des Bundes, insbesondere die Bundesabgabenordnung, Anwendung finden oder

b) landesgesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.