Unterlagen für die Änderung der Grenzen bestehender Jagdgebiete
Dem bis spätestens 30. September vor dem beabsichtigten Wirksamkeitsbeginn der Neuregelung bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringenden Antrag auf Änderung der Grenzen bestehender Jagdgebiete sind anzuschließen:
a) Lageplan des von der Grenzänderung betroffenen Bereiches der Jagdgebiete im Maßstab 1:5.000;
b) Lageplan (Übersichtskarte), aus dem die von der Grenzänderung betroffenen und die angrenzenden Jagdgebiete ersichtlich sind, im Maßstab 1:20.000;
c) Grundbuchsauszug über die von der Grenzänderung betroffenen Liegenschaften;
d) Hinweis auf geltende Jagdpachtverträge und im Falle des beabsichtigten Wirksamkeitsbeginnes vor Beendigung des Jagdpachtverhältnisses eine schriftliche Erklärung der Jagdpächter über die Erteilung ihrer Zustimmung;
e) kurze Beschreibung der von der Grenzänderung betroffenen Jagdgebiete, insbesondere im Hinblick auf Wildeinstände, Fütterungen, Wildwechsel, Jägernotwege u.dgl.
