Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt Jagdnutzung

1. Unterabschnitt Verfahren bei der Verpachtung der Jagd

Freihändige Vergabe

Die beabsichtigte freihändige Vergabe der Jagd darf vom Jagdverfügungsberechtigten weder durch Anschlag noch durch sonstige Veröffentlichung kundgemacht werden.