Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verstöße gegen das BWG

. Die , 97, 98 Abs. 1, Abs. 1a, Abs. 2 Z 4a, 5, 8, 10 und 11 im Hinblick auf , , bis 2 und 6 sowie bis 8, 10 und 15 sowie die , , , , und sind auf Verwaltungsgesellschaften anzuwenden.