Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Dieses Abkommen tritt in Kraft, wenn drei der in angegebenen Länder Vertragsparteien geworden sind.

2. Es tritt außer Kraft, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt die Anzahl der Vertragsparteien weniger als drei beträgt.