Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieses Abkommen kann mit sechsmonatiger Frist beim Generalsekretär der Vereinten Nationen schriftlich gekündigt werden; dieser teilt die Kündigung den anderen Vertragsparteien mit. Nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist tritt das Abkommen für die Vertragspartei, die es gekündigt hat, außer Kraft.