Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geschwindigkeitsbeschränkung

(1) Im Sanierungsgebiet gilt auf der L 190 von km 23,740 bis km 25,706 in Fahrtrichtung Rankweil und von km 25,528 bis km 23,05 in Fahrtrichtung Tisis eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.

(2) Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß Abs. 1 gelten nicht, wenn nach anderen Rechtsvorschriften niedrigere Höchstgeschwindigkeiten angeordnet sind.

(3) Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß Abs. 1 gelten nicht für Einsatzfahrzeuge gemäß .

(4) Die in Abs. 1 festgelegte Maßnahme gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Kundmachung unmittelbar. Sie bedarf keiner gesonderten bescheidmäßigen Anordnung.