Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft; gleichzeitig tritt die Hormonverordnung BGBl. II Nr. 352/2005 außer Kraft.

(2) , , , und 4 sowie in der Fassung BGBl. II Nr. 10/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.