Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft; gleichzeitig tritt die Hormonverordnung BGBl. II Nr. 352/2005 außer Kraft.
(2) , , , und 4 sowie in der Fassung BGBl. II Nr. 10/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
