Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang I

Nicht zugelassene Stoffe und nicht zugelassene Stoffe, für die Ausnahmeregelungen bestehen:

Gruppe A/I (nicht zugelassene Stoffe):

– Stilbene, Stilbenderivate, ihre Salze und Ester,

– Thyreostatika,

– 17-ß-Östradiol und seine esterartigen Derivate.

Gruppe A/II (nicht zugelassene Stoffe, für die Ausnahmeregelungen bestehen):

– Beta-Agonisten.