Die Höhe der allgemeinen Nächtigungsabgabe gemäß § 5 Abs 5 SNAG in Kurbezirken hat zwischen 81 Cent und 3,68 € zu liegen.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Höhe der allgemeinen Nächtigungsabgabe gemäß § 5 Abs 5 SNAG in Kurbezirken hat zwischen 81 Cent und 3,68 € zu liegen.