Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Höhe der allgemeinen Nächtigungsabgabe gemäß darf für jede Nächtigung folgende Beträge nicht überschreiten:

1. in Gemeinden, in denen kein Tourismusverband oder ein Tourismusverband der Ortsklasse C () besteht: 1,95 €

2. in Gemeinden, in denen ein Tourismusverband der Ortsklasse B oder A besteht: 2,65 €