Der Durchmesser der Hinweistafeln hat ungefähr 40 cm zu betragen. Auf weißem Grund sind das jeweilige Tier- oder Landschaftsmotiv grünweiß und die Beschriftung in schwarzer Farbe auszuführen.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Durchmesser der Hinweistafeln hat ungefähr 40 cm zu betragen. Auf weißem Grund sind das jeweilige Tier- oder Landschaftsmotiv grünweiß und die Beschriftung in schwarzer Farbe auszuführen.