Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bestellung der Organe

. Der nicht auf Arbeitnehmer entfallende Teil der Mitglieder des Aufsichtsrates und die Vorstände sind auf Vorschlag des Bundesministers für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler zu bestellen.