Ausmaß der Erhöhung
Das Ausmaß der Erhöhung der ab 1. Jänner 2011 neu festgesetzten Entgelte gegenüber den vorigen beträgt bei den Entgeltanteilen nach und 2 je 2,06 % und nach 2,10 %.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
