Gültige Beschlüsse der Wahlbehörden, Beschlußfassung im Umlaufweg und bei Sitzungen
(Anm: aufgehoben durch LGBl Nr 78/2023).
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Gültige Beschlüsse der Wahlbehörden, Beschlußfassung im Umlaufweg und bei Sitzungen
(Anm: aufgehoben durch LGBl Nr 78/2023).