Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzmitglieder
(Anm: aufgehoben durch LGBl Nr 78/2023).
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzmitglieder
(Anm: aufgehoben durch LGBl Nr 78/2023).