Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
(Anm: aufgehoben durch LGBl Nr 78/2023).
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
(Anm: aufgehoben durch LGBl Nr 78/2023).