Im weiteren Schongebiet () sind alle Grabungen und Bohrungen, wenn sie bis zum Grundwasser reichen, und die gemäß anzeigepflichtigen Maßnahmen vor Inangriffnahme der Wasserrechtsbehörde anzuzeigen.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Im weiteren Schongebiet () sind alle Grabungen und Bohrungen, wenn sie bis zum Grundwasser reichen, und die gemäß anzeigepflichtigen Maßnahmen vor Inangriffnahme der Wasserrechtsbehörde anzuzeigen.