Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Im weiteren Schongebiet () bedürfen alle im , 2, 4 und 7 aufgezählten Maßnahmen sowie die Errichtung und Erweiterung von Bergbaubetrieben, sofern eine wesentliche Einwirkung auf das Grundwasser zu befürchten ist, vor ihrer Durchführung einer Bewilligung der Wasserrechtsbehörde.