Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungsordnung für den Vermessungsdienst

. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer

1. Grundlagen des Verfassungsrechtes und der Behördenorganisation sowie das Recht der Europäischen Union,

2. Grundlagen des Dienst- und Besoldungsrechtes der Bundesbediensteten,

3. Verwaltungsverfahrensrecht I und

4. Wehrrecht I.

Das Anforderungsniveau der Prüfungsfächer nach Z 1 bis 4 ergibt sich aus den Lehrinhalten der Anlage 2.

(2) Die Dienstprüfung ist in den Prüfungsfächern nach Abs. 1 Z 1 bis 4 mündlich als Gesamtprüfung abzulegen.

(3) betreffend das Wiederholen von Prüfungen ist anzuwenden.