. Dingliche Haftung.
Für die Grundsteuer samt Nebengebühren haftet auf dem Steuergegenstand ein gesetzliches Pfandrecht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Dingliche Haftung.
Für die Grundsteuer samt Nebengebühren haftet auf dem Steuergegenstand ein gesetzliches Pfandrecht.