(1) Dieses Abkommen kann einvernehmlich in schriftlicher Form geändert oder ergänzt werden.
(2) Allfällige Fragen der Auslegung und Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Weg geprüft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Dieses Abkommen kann einvernehmlich in schriftlicher Form geändert oder ergänzt werden.
(2) Allfällige Fragen der Auslegung und Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Weg geprüft.