TEIL III
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Kabotageverbot
Nicht gestattet ist die Aufnahme von Personen im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zur Beförderung innerhalb dieses Hoheitsgebietes.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL III
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Kabotageverbot
Nicht gestattet ist die Aufnahme von Personen im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zur Beförderung innerhalb dieses Hoheitsgebietes.