Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften

Der Unternehmer ist verpflichtet, beim Betrieb des grenzüberschreitenden Personenverkehrs alle einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften des Heimatstaates und des jeweils durchfahrenen Staates zu beachten.