Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Von der Gemeinde Oberschützen werden Teile der Grundstücke 1753/3 und 1753/4 der KG. Unterschützen im Ausmaß von 53 a 45 m2 ausgeschieden und in das Gebiet der Stadtgemeinde Oberwart eingegliedert.