Von der Stadtgemeinde Oberwart werden Teile der Grundstücke 5853, 5854, 5855, 5856 und 5857 der KG Oberwart im Ausmaß von 53 a 45 m2 ausgeschieden und in das Gebiet der Gemeinde Oberschützen eingegliedert.
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 34/1981
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
Von der Gemeinde Oberschützen werden Teile der Grundstücke 1753/3 und 1753/4 der KG. Unterschützen im Ausmaß von 53 a 45 m2 ausgeschieden und in das Gebiet der Stadtgemeinde Oberwart eingegliedert.
Der neue Grenzverlauf zwischen den Gemeinden Oberwart und Oberschützen in dem in und 2 genannten Bereich ist in der Planbeilage dargestellt und wird durch die Grenzpunkte 5039, 15920, 25495, 25496, 15914, 15913, 15922, 15675, 18256, 18259, 15779 und 5002 gebildet.
. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
