Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Von der Stadtgemeinde Oberwart werden Teile der Grundstücke 5853, 5854, 5855, 5856 und 5857 der KG Oberwart im Ausmaß von 53 a 45 m2 ausgeschieden und in das Gebiet der Gemeinde Oberschützen eingegliedert.