Nebenbeschäftigung
Meldepflicht und Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung richten sich nach den Bestimmungen des der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2003, LGBl. Nr. 62/2022
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Nebenbeschäftigung
Meldepflicht und Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung richten sich nach den Bestimmungen des der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2003, LGBl. Nr. 62/2022