Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nebenbeschäftigung

Meldepflicht und Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung richten sich nach den Bestimmungen des der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2003, LGBl. Nr. 62/2022