Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschenkannahme

Dem Vertragsbediensteten ist es verboten, sich oder anderen Personen mittelbar oder unmittelbar von Parteien im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Obliegenheiten Geschenke oder sonstige Vorteile zuwenden oder zusichern zu lassen.