Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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VIII. Schlußbestimmungen

Inkrafttreten und Aufhebung bisheriger Vorschriften

. (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung verliert die Geschäftsordnung des Bundesrates (GO - BR) auf Grund des Beschlusses des Bundesrates vom 19. Dezember 1984, BGBl. Nr. 554, ihre Wirksamkeit.

(3) § 13c tritt zu dem Zeitpunkt außer Kraft, zu dem verfassungsrechtliche Bestimmungen über die Durchführung des Vertrages von Lissabon in Kraft getreten sind.

(4) tritt mit Ablauf des gemäß in der Fassung BGBl. I Nr. 113/2011 kundzumachenden Tages in Kraft. Hinsichtlich der Dokumente gemäß in der Fassung BGBl. I Nr. 113/2011 findet jedoch erst mit dem Ablauf des gemäß im Bundesgesetzblatt kundzumachenden Tages Anwendung.

(5) , 13b, , und 4, und 5, , , , , und die Anlage zur Geschäftsordnung des Bundesrates: „Bestimmungen für den Umgang mit und die Verteilung von Vorlagen, Dokumenten, Berichten, Informationen und Mitteilungen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union (Verteilungsordnung-EU – VO-EU)“, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I 113/2011, treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

(6) , , und 6, , 4, 8 und 11, und 2, , , , , , , , , und 4, , und treten mit 14. Mai 2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die der Geschäftsordnung des Bundesrates angefügte Anlage 1 betreffend Bestimmungen für den Umgang mit und die Verteilung von Vorlagen, Dokumenten, Berichten, Informationen und Mitteilungen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union (Verteilungsordnung EU – VO-EU) aufgehoben.

(7) in der Fassung des Beschlusses des Bundesrates BGBl. I Nr. 79/2021 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(8) und 11, zweiter Satz, samt Überschrift, zweiter Satz und Abs. 4, zweiter Satz sowie und 7 in der Fassung des Beschlusses des Bundesrates BGBl. I Nr. 82/2024 treten mit 15. Juli 2024 in Kraft.

(9) in der Fassung des Beschlusses des Bundesrates BGBl. I Nr. 51/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.