Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Datenschutzbeauftragte

. Für den Nationalrat und den Bundesrat werden gemeinsame Datenschutzbeauftragte gewählt. Die Wahl richtet sich nach § 7a des Geschäftsordnungsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 410/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2024.