Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Beurkundung des Erwerbes eines Vermögenswertes

Über den Erwerb eines Vermögenswertes kraft Übertragung hat die Landesregierung eine Bescheinigung auszustellen, wenn eine Eintragung im Grundbuch in Betracht kommt.