Beurkundung des Erwerbes eines Vermögenswertes
Über den Erwerb eines Vermögenswertes kraft Übertragung hat die Landesregierung eine Bescheinigung auszustellen, wenn eine Eintragung im Grundbuch in Betracht kommt.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Beurkundung des Erwerbes eines Vermögenswertes
Über den Erwerb eines Vermögenswertes kraft Übertragung hat die Landesregierung eine Bescheinigung auszustellen, wenn eine Eintragung im Grundbuch in Betracht kommt.