Rechte Dritter
Rechte, die einem Dritten an einem Vermögenswert zustehen, werden durch die Vermögensübertragung nicht berührt.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechte Dritter
Rechte, die einem Dritten an einem Vermögenswert zustehen, werden durch die Vermögensübertragung nicht berührt.