(1) Die Organe des Verbandes sind die Vollversammlung, der Vorstand und der Obmann.
(2) Im Falle der Verhinderung wird der Obmann vom Obmannstellvertreter vertreten.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
