Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung und die Ausübung der Jagd und der Fischerei sind erlaubt. Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung sind Kahlschlägerungen verboten.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung und die Ausübung der Jagd und der Fischerei sind erlaubt. Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung sind Kahlschlägerungen verboten.