Abstimmung
. (1) Nach dem Ende der Verhandlung wird die Abstimmung durchgeführt. Der Vorsitzende bestimmt die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge.
(2) Die Abstimmung geschieht durch Erheben der Hand.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Abstimmung
. (1) Nach dem Ende der Verhandlung wird die Abstimmung durchgeführt. Der Vorsitzende bestimmt die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge.
(2) Die Abstimmung geschieht durch Erheben der Hand.