Minderheitsmeinung
. Jedes Mitglied des Umwelt- und Naturschutzbeirates hat das Recht, seinen abgelehnten Antrag als Minderheitsmeinung anzumelden. Die Minderheitsmeinung ist in diesem Fall in das Protokoll aufzunehmen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Minderheitsmeinung
. Jedes Mitglied des Umwelt- und Naturschutzbeirates hat das Recht, seinen abgelehnten Antrag als Minderheitsmeinung anzumelden. Die Minderheitsmeinung ist in diesem Fall in das Protokoll aufzunehmen.