Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Minderheitsmeinung

. Jedes Mitglied des Umwelt- und Naturschutzbeirates hat das Recht, seinen abgelehnten Antrag als Minderheitsmeinung anzumelden. Die Minderheitsmeinung ist in diesem Fall in das Protokoll aufzunehmen.