Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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V. BESCHLÜSSE

Beschlusserfordernis

. Zu einem Beschluss ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Umwelt- und Naturschutzbeirates und die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.