V. BESCHLÜSSE
Beschlusserfordernis
. Zu einem Beschluss ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Umwelt- und Naturschutzbeirates und die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
V. BESCHLÜSSE
Beschlusserfordernis
. Zu einem Beschluss ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Umwelt- und Naturschutzbeirates und die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.