Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stimmführende Sitzungsteilnehmer

Als stimmführende Sitzungsteilnehmer im Sinne dieser Verordnung gelten die bei der Sitzung anwesenden Mitglieder und im Verhinderungsfalle deren anwesende Ersatzmitglieder.