Nichtöffentlichkeit
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Der Beirat kann beschließen, daß über seine Beratungen und die diesen zugrundeliegenden Unterlagen Vertraulichkeit zu bewahren ist.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Nichtöffentlichkeit
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Der Beirat kann beschließen, daß über seine Beratungen und die diesen zugrundeliegenden Unterlagen Vertraulichkeit zu bewahren ist.