Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tagesordnung

Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden festgelegt. Jeder stimmführende Sitzungsteilnehmer kann am Beginn der Sitzung eine Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung beantragen. Ob einem derartigen Antrag Rechnung getragen wird, beschließt der Beirat.