Geschäftsstelle
Die Besorgung der laufenden Geschäfte des Naturschutzbeirates obliegt der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung für die Belange des Naturschutzes zuständigen Abteilung.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsstelle
Die Besorgung der laufenden Geschäfte des Naturschutzbeirates obliegt der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung für die Belange des Naturschutzes zuständigen Abteilung.