Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsstelle

Die Besorgung der laufenden Geschäfte des Naturschutzbeirates obliegt der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung für die Belange des Naturschutzes zuständigen Abteilung.