Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tarife

(1) Für die von den Gemeindeärztinnen/Gemeindeärzten nach dem Steiermärkischen Gemeindesanitätsdienstgesetz zu erbringenden Leistungen wird folgendes Entgelt festgesetzt:

  1. 1.

    Sachverständigentätigkeit je angefangene halbe Stunde:

125 Euro

  1. 2.

    jede durchgeführte Totenbeschau:

212 Euro

  1. 3.

    Schuluntersuchung für jedes untersuchte Kind:

22 Euro

(2) Für die Totenbeschau gebührt jeweils ein Zuschlag in der Höhe von

1. 50 % bei Durchführungen an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag und in den Nachtstunden an Werktagen (20.00 Uhr bis 07.00 Uhr) und

2. 100 % bei Durchführung an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag in den Nachtstunden (20.00 Uhr bis 07.00 Uhr).

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 123/2014, LGBl. Nr. 47/2025