Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sachlicher Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Abgeltung von gemeindeärztlichen Leistungen nach und 2 des Steiermärkischen Gemeindesanitätsdienstgesetzes, die nicht im Rahmen von Dienstverträgen erbracht werden und für die nicht eine andere Abgeltung gesetzlich vorgesehen ist.