Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung dieses Vertrags, die nicht unmittelbar durch die in genannten Behörden beigelegt werden können, werden von den Vertragsparteien auf diplomatischem Wege bereinigt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung dieses Vertrags, die nicht unmittelbar durch die in genannten Behörden beigelegt werden können, werden von den Vertragsparteien auf diplomatischem Wege bereinigt.