Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fernmeldeverbindungen

Die in dieses Vertrages genannten Behörden beider Vertragsparteien werden alle notwendigen Maßnahmen durchführen, um eine sichere Verbindung zwischen den Behörden und den Hilfsmannschaften am Einsatzort zu gewährleisten.