Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige finanzielle Rechtsverhältnisse

In finanzielle Rechtsverhältnisse der Stammgemeinde Neustift bei Güssing, die in diesem Gesetz nicht geregelt sind, treten die neuen Gemeinden nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl (Volkszählung 1981) ein, sofern durch Gesetz, Verordnung oder Vertrag nicht anderes bestimmt ist.