Abweichende Vereinbarungen
Die neuen Gemeinden sind berechtigt, von den Bestimmungen der , 7, 8 und 9 durch übereinstimmende Gemeinderatsbeschlüsse abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Abweichende Vereinbarungen
Die neuen Gemeinden sind berechtigt, von den Bestimmungen der , 7, 8 und 9 durch übereinstimmende Gemeinderatsbeschlüsse abweichende Vereinbarungen zu treffen.