Kosten
Die Kosten der Vermögensauseinandersetzung tragen die neuen Gemeinden nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl (Volkszählung 1981).
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Kosten
Die Kosten der Vermögensauseinandersetzung tragen die neuen Gemeinden nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl (Volkszählung 1981).