Gemeindebeamte im Kindergarten- und Horterzieherdienst
Für die Dienstbezüge der Gemeindebeamten im Kindergarten- und Horterzieherdienst sind die einschlägigen Bestimmungen der Dienstpragmatik der Landesbeamten der Verwendungsgruppe KLK sinngemäß anzuwenden. Zum Dienstbezug zählt insbesondere auch die Allgemeine Dienstzulage gemäß § 66a der Dienstpragmatik der Landesbeamten, LGBl. 2200.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
